25. Sep 2018
Die Prozesskostenhilfe ist ein Instrument, womit finanziell nicht leistungsfähige Prozessbeteiligte in Gerichtsprozessen durch Geldleistungen in die Lage versetzt werden, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
In der Regel beantragt eine Partei auf Anraten des beteiligten Juristen die Prozesskostenhilfe für sich und der Anwalt der Gegenpartei (der eigene) schreitet nicht ein. Auch nicht, wenn überhaupt keine Bedürftigkeit besteht.
Mehr zur Prozesskostenhilfe gibt es zum Beispiel hier oder bei Wikipedia